Hilfe
Kurze Antworten auf häufige Fragen. Diese Hinweise sind keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Erste Schritte
Wie schreibe ich meine erste Rechnung?
Unter „Neue Rechnung“ Kunden wählen oder direkt anlegen, Positionen eintragen und die Vorschau prüfen. Mit „Festschreiben“ erhält die Rechnung ihre Nummer und wird als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) erzeugt und geprüft.
Warum kann ich eine festgeschriebene Rechnung nicht mehr ändern?
Eine ausgestellte Rechnung darf nachträglich nicht verändert werden. Fehler korrigieren Sie mit einer Stornorechnung, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist, und stellen danach eine neue Rechnung aus.
Kann ich mein Logo und eigene Rechnungsnummern verwenden?
Ja. Unter Einstellungen › Unternehmen laden Sie Ihr Logo (PNG oder JPG) hoch und legen ein Präfix für die Rechnungsnummer fest, z. B. „RE-“ oder „2026-“.
E-Rechnung verstehen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung mit strukturierten Daten nach der europäischen Norm EN 16931, z. B. XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten). Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung. Bei ZUGFeRD sind die eingebetteten Daten maßgeblich, nicht das Bild der PDF.
XRechnung oder ZUGFeRD – was soll ich senden?
Behörden verlangen meist XRechnung und eine Leitweg-ID. Unternehmen können mit ZUGFeRD eine lesbare PDF mit Daten erhalten. Arbeon wählt automatisch das passende Format (bei Behörden XRechnung); im Rechnungsformular können Sie es unter „Belegformat“ selbst festlegen.
Ab wann gilt die Pflicht?
Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen wird ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle verpflichtend (Übergangsregeln laut BMF). Kleinunternehmer müssen empfangen, aber keine E-Rechnungen ausstellen.
Rechnungen empfangen und prüfen
Was bedeutet „Technisch gültig“?
Die Datei entspricht Format und Geschäftsregeln (Prüfung mit dem KoSIT-Validator bzw. Mustang). Das sagt noch nichts darüber, ob die Leistung erbracht wurde oder der Preis stimmt – das prüfen Sie fachlich vor der Freigabe.
Was ist der Prüfbericht?
Das vollständige Ergebnis der technischen Prüfung. Das BMF empfiehlt, Prüfergebnisse aufzubewahren. Arbeon speichert den Bericht zu jeder Datei; Sie können ihn in der Rechnung herunterladen.
Was prüft die Liste „Pflichtangaben nach § 14 UStG“?
Ob die Rechnungsdaten die üblichen Pflichtangaben enthalten – etwa Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Leistungsdatum und rechnerisch richtige Steuer. Fehlt etwas, können Sie den Lieferanten mit einer vorformulierten E-Mail um Korrektur bitten.
PDF und Daten weichen ab – was tun?
Bei ZUGFeRD gilt der Inhalt der eingebetteten Daten. Weicht das sichtbare PDF davon ab, klären Sie das vor der Freigabe mit dem Lieferanten. Automatische Freigaben sind in diesem Fall gesperrt.
Steuerberatung und Export
Wie übergebe ich Daten an meine Steuerberatung?
Unter „Berichte & DATEV“: der DATEV-Buchungsstapel (EXTF) für Ausgangsrechnungen, ein ZIP mit allen Eingangsrechnungen eines Monats (Originale, Prüfberichte, Belegliste für Excel) und ein Belegpaket für Prüfungen. Stimmen Sie Konten und Importweg mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In der Regel 8 Jahre (§ 14b UStG, § 147 AO), und zwar im Originalformat. Arbeon speichert Originaldateien unverändert mit Prüfsumme. Verlassen Sie Arbeon, exportieren Sie vorher alle Daten.
Konto und Daten
Wie schütze ich mein Konto?
Aktivieren Sie unter Einstellungen › Sicherheit die Zwei-Faktor-Anmeldung mit einer Authenticator-App.
Kann ich alle Daten exportieren oder löschen?
Ja. Unter Einstellungen › Verträge & Daten laden Sie alle Daten als ZIP herunter. Inhaberinnen und Inhaber können dort die Löschung des Unternehmens planen; sie wird nach 30 Tagen ausgeführt und kann bis dahin zurückgenommen werden.
Kontakt
Angemeldet? Öffnen Sie in Arbeon „Hilfe & Kontakt“ in der Seitenleiste und schreiben Sie uns direkt – mit Ihrer Nachricht erreichen uns auch Fehlerberichte und Wünsche.