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E-Rechnung stornieren oder korrigieren: der Ablauf in Arbeon

Einen Entwurf bearbeiten Sie direkt. Eine festgeschriebene Rechnung bleibt in Arbeon unverändert. Für ihre vollständige oder teilweise Verrechnung erstellen Sie eine verknüpfte Stornorechnung und bei Bedarf anschließend eine neue Rechnung.

Zum Stornoablauf
Arbeon-Rechnungsansicht mit Positionen, Steuern und Zahlbetrag einer fiktiven Beispielrechnung
So sieht eine E-Rechnung ausBeispiel ohne Konto öffnen
Echte Produktansicht mit fiktiven Beispieldaten

Von Arbeon · Inhalt geprüft am

In dieser Anleitung

Welchen Stand hat die Rechnung?

SituationNächster Schritt
Noch nicht festgeschriebener EntwurfEingaben korrigieren, Vorschau prüfen und erst danach festschreiben
Eigene ausgestellte RechnungOriginal öffnen und verknüpfte Stornorechnung vorbereiten
Erhaltene LieferantenrechnungAbsender um Korrektur bitten; dessen Original unverändert behalten
Bereits bezahltKorrektur und tatsächliche Rückzahlung getrennt abstimmen

Storno in Arbeon vorbereiten

  1. Öffnen Sie die ausgestellte Ausgangsrechnung und wählen Sie die Aktion „Rechnung stornieren“.
  2. Bestätigen Sie „Stornorechnung vorbereiten“. Arbeon erstellt einen Entwurf mit negativen Beträgen und Bezug auf die ursprüngliche Rechnung.
  3. Für eine vollständige Verrechnung prüfen Sie den übernommenen Entwurf. Für eine teilweise Korrektur passen Sie die betroffenen Positionen oder Mengen an.
  4. Prüfen und schreiben Sie die Stornorechnung fest. Sie erhält eine eigene fortlaufende Nummer und bleibt danach ebenfalls unveränderlich.
  5. Senden Sie den Beleg an den Kunden. Falls eine neue Rechnung nötig ist, verwenden Sie „Als neue Rechnung duplizieren“ und korrigieren den neuen Entwurf vor dem Ausstellen.

Beträge und Bezüge kontrollieren

Bei einer vollständigen Verrechnung unserer Beispielrechnung mit 1.970,49 Euro müsste der Stornobeleg rechnerisch den entsprechenden negativen Betrag enthalten. Bei einer Teilkorrektur prüfen Sie die betroffenen Positionen und Steuersätze einzeln. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Aussage über einen konkreten steuerlichen Fall.

Original, Korrekturbeleg und gegebenenfalls neue Rechnung müssen eindeutig zuzuordnen sein. Eine Stornorechnung führt in Arbeon keine Banküberweisung oder Rückzahlung aus.

Auch die korrigierte Datei prüfen

Kontrollieren Sie den erzeugten strukturierten Beleg und seinen Prüfbericht. Ändern Sie nicht nachträglich nur eine PDF-Ansicht oder die XML-Datei einer bereits ausgestellten Rechnung.

Welche Form der Berichtigung im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom Sachverhalt und den anwendbaren Vorgaben ab. Diese Anleitung beschreibt den Produktablauf; stimmen Sie steuerliche Fragen mit Ihrer fachlichen Beratung ab.

Quellen und Grundlagen

Die Anleitungen beziehen sich auf die genannten Quellen und die beschriebenen Beispieltests. Formatvorgaben und ihre technische Umsetzung können sich ändern.

E-Rechnung ausprobieren

Ohne Konto. Mit einer fiktiven Beispielrechnung.