Von Arbeon · Inhalt geprüft am
In dieser Anleitung
Empfängerart anhand des konkreten Auftrags prüfen
| Fiktiver Auftrag | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Privat bestellte Reparatur | Name und private Rechnungsanschrift des Auftraggebers |
| Beratung für ein Einzelunternehmen | Geschäftlicher Auftrag trotz persönlichem Namen |
| Leistung für eine Behörde | Öffentlicher Auftraggeber mit eigenen Vorgaben |
Die B2B-E-Rechnungspflicht betrifft nicht pauschal sämtliche Rechnungen an private Endverbraucher. Daraus folgt jedoch nicht, dass für Privatkunden keine Rechnungsangaben oder sonstigen Pflichten gelten.
Die Empfängerart und die Steuerbehandlung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Auswahl B2C entscheidet nicht automatisch, welcher Steuersatz für eine Leistung richtig ist.
Eine verständliche Rechnung für den Privatkunden vorbereiten
- Klären Sie, ob die Leistung privat oder für ein Unternehmen bestellt wurde und wer der tatsächliche Vertragspartner ist.
- Öffnen Sie „Empfänger und Belegformat anpassen“ und wählen Sie die zutreffende Empfängerart.
- Wählen Sie ein passendes verfügbares Format. ZUGFeRD verbindet eine sichtbare PDF-Darstellung mit eingebetteten strukturierten Daten.
- Prüfen Sie Anschrift, Leistungsbeschreibung, Gesamtbetrag und Zahlungsdaten. Übermitteln Sie die Originaldatei über den vereinbarten Weg.
Technische Details nicht dem Kunden überlassen
Wer eine gewöhnliche lesbare Rechnung erwartet, sollte keine unerklärte XML-Datei erhalten. Erläutern Sie das Format kurz oder stimmen Sie vorher eine geeignete Darstellung ab.
Arbeon bietet die im Formular auswählbaren Belegformate. Diese Anleitung verspricht weder einen Versand per Briefpost noch eine automatische steuerliche Beurteilung privater Aufträge.
Quellen und Grundlagen
Die Anleitungen beziehen sich auf die genannten Quellen und die beschriebenen Beispieltests. Formatvorgaben und ihre technische Umsetzung können sich ändern.
