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XRechnung bei einer Behörde einreichen: Datei und Eingang prüfen

Erfragen Sie beim öffentlichen Auftraggeber das vorgesehene Portal oder den Übermittlungsweg sowie die korrekte Leitweg-ID. Erstellen Sie die XRechnung und reichen Sie die Originaldatei dort ein. Ein erfolgreicher Download aus Arbeon bestätigt noch keinen Eingang bei der Behörde.

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Von Arbeon · Inhalt geprüft am

In dieser Anleitung

Vier Kontrollen vor und nach der Übermittlung

KontrolleWas Sie festhalten
EmpfängerVertragspartner und zuständige Rechnungsstelle
ZuordnungLeitweg-ID und zusätzlich verlangte Bestellreferenz
ÜbermittlungVom Auftraggeber bestätigtes Portal oder Verfahren
ErgebnisEingangsbestätigung, Status und mögliche Ablehnungsnachricht

Für verschiedene öffentliche Empfänger können unterschiedliche Verfahren gelten. Eine im Internet gefundene Portaladresse ist keine Bestätigung, dass Ihr konkreter Auftraggeber dort erreichbar ist.

Arbeon erstellt bei der Auswahl „Öffentlicher Auftraggeber (B2G)“ eine XRechnung. Die Webanwendung weist auf die anschließende Einreichung über das genannte Portal hin.

Von der Rechnungsdatei zur nachgewiesenen Einreichung

  1. Holen Sie Rechnungsanschrift, Leitweg-ID, Referenzvorgaben und Einreichungsanweisung beim Auftraggeber ein.
  2. Wählen Sie B2G im Entwurf und erfassen Sie die passenden Angaben. Prüfen Sie Leistung, Beträge und den technischen Bericht.
  3. Laden Sie die fertige XML-Datei herunter und übermitteln Sie sie über den bestätigten Kanal. Ergänzen Sie erforderliche Nachweise nach den dortigen Vorgaben.
  4. Speichern Sie die Rückmeldung. Bei einer Ablehnung unterscheiden Sie Formatfehler, falsche Zuordnung und fachliche Rückfragen.

Kein automatischer Anschluss an jedes Behördenportal

Die Erstellung einer Datei richtet keinen Portalzugang und keinen Peppol-Access-Point ein. Arbeon sagt in diesem Ablauf keinen automatischen Versand an alle Behörden zu.

Reichen Sie bei einer unklaren Rückmeldung nicht wahllos neue Rechnungen ein. Klären Sie zuerst den Status des bestehenden Belegs und korrigieren Sie nur den tatsächlich beanstandeten Sachverhalt.

Quellen und Grundlagen

Die Anleitungen beziehen sich auf die genannten Quellen und die beschriebenen Beispieltests. Formatvorgaben und ihre technische Umsetzung können sich ändern.

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