Von Arbeon · Inhalt geprüft am
In dieser Anleitung
Versionsangaben nicht miteinander verwechseln
| Angabe | Einordnung zum Prüfdatum |
|---|---|
| XRechnung 4.0 | Veröffentlichte Vorversion, noch nicht für Produktivbetrieb |
| Bundle 3.0.2 vom 31.08.2026 | Technische Komponenten weiterhin kompatibel mit XRechnung 3.0 |
| Version Ihres Prüfwerkzeugs | Separat von der fachlichen Spezifikationsversion prüfen |
KoSIT veröffentlichte die Vorversion am 15. September 2026. Sie stellt Änderungen wie zusätzliche Referenzmöglichkeiten und überarbeitete Datenfelder vor. Aus einer angekündigten Möglichkeit folgt noch keine Unterstützung durch Ihre Software oder das Empfängerportal.
Die Meldung zum Sommer-Bugfix 2026 beschreibt aktualisierte technische Komponenten ohne normative Änderung am Standard. Für die praktische Fehleranalyse sind deshalb Spezifikation, Prüfkonfiguration und Softwareversion getrennte Angaben.
Eine spätere Umstellung geordnet vorbereiten
- Halten Sie fest, welche Syntax und welches Profil Ihre bestehenden Rechnungen verwenden und welche Vorgaben der Empfänger nennt.
- Lesen Sie die offizielle KoSIT-Ankündigung und prüfen Sie vor einer Umstellung den dann aktuellen Veröffentlichungsstand erneut.
- Planen Sie eine Probe mit fiktiven Geschäftsdaten erst, wenn Software und Empfängerseite die gewünschte Version ausdrücklich unterstützen.
- Vergleichen Sie die Prüfergebnisse und den Empfang, bevor Sie den laufenden Rechnungsprozess ändern.
Keine Produktionsfreigabe aus einem Versionsnamen ableiten
Dieser Artikel ist eine datierte Einordnung und keine Zusage einer XRechnung-4.0-Unterstützung durch Arbeon. Maßgeblich sind die tatsächlich verfügbaren Funktionen und die akzeptierten Formate Ihrer Empfänger.
Ein bestehender Fehler lässt sich nicht zuverlässig durch den Austausch einer Versionskennung in der XML-Datei beheben. Prüfen Sie die beanstandete Datenstelle und die verwendeten Regeln.
Quellen und Grundlagen
Die Anleitungen beziehen sich auf die genannten Quellen und die beschriebenen Beispieltests. Formatvorgaben und ihre technische Umsetzung können sich ändern.
